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Leistungsverzeichnis

Leistungsverzeichnis

Ein Leistungsverzeichnis ist die Zusammenstellung von bestimmten Leistungen im Rahmen eines Auftrages. Unter Leistung ist hier die Durchführung bestimmter Tätigkeiten zu verstehen. Das Leistungsverzeichnis definiert daher den Umfang und die Art und Weise der Tätigkeiten. Im Regelfall gliedert sich das Leistungsverzeichnis in einzelne Leistungspositionen. Unter Leistungsposition ist die Durchführung einer bestimmten, gleichartigen und von anderen leicht abgrenzbaren Tätigkeit zu verstehen. Leistungsverzeichnisse werden praktisch in allen Bereichen menschlichen Wirkens verwendet. In vielen Bereichen werden Leistungsverzeichnisse durch bestehende Regelwerke, Normen und Vorschriften ergänzt. In vielen Staaten gibt es bereits vereinheitlichte Textbausteine als Leistungspositionen für bestimmte Leistungen. Zum Beispiel im Bau- Baunebengewerbe und Haustechnik. Die Vorteile des Leistungsverzeichnises sind im allgemeinen die klare, vollständige Darstellung der gesamten Tätigkeit, die Einholung und Vergleichbarkeit mehrerer Angebote im Wettbewerb. Für die Erstellung von Leistungsverzeichnisen (kurz LV) verwendet man heutzutage spezielle Computerprogramme. Besonders im Bauwesen, wo Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung von Bauleistungen nötig sind, haben sich sogenannte AVA-Systeme etabliert. Dabei steht AVA als Akronym für die Prozesse Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung.

Weblinks


- [http://www.architext.de/ AVA-Systeme für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung]
- [http://www.administration-intelligence.de/ Administration Intelligence AG] - Anbieter von elektronischen Lösungen zur vergaberechtskonformen Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen. Kategorie:Bauwesen Kategorie:Bauausführung

Leistung

Der Ausdruck Leistung bezeichnet eine gezielte Handlung, die zu einem bestimmten Ergebnis bzw. der Lösung einer Aufgabe führt. Eine Handlung wird dann zu einer Leistung, wenn eine allgemeine Übereinstimmung über ihre Bedingungen und die technische Qualität ihrer Ausführung besteht. Die erbrachte Leistung kann definiert sein in Gestalt eines hervorgebrachten gegenständlichen oder ideellen Produktes oder in der Erreichung eines bestimmten gesellschaftlichen oder soziologischen Zustandes oder Status. Von Bedeutung für eine Leistung kann ferner die Methode sein: z.B. ein effizienter Lösungsweg mit hohem Nutzen bei geringem Aufwand. Der Begriff der Leistung wird in unterschiedlichen Bereichen verschieden definiert und verwendet.

Leistung in der Pädagogik

Das Vermitteln, Erwerben und Üben von Kompetenzen bildet den Kern des pädagogischen Prozesses. Erfolgserlebnisse spielen eine wichtige Rolle für die Lernleistung. Das Leistungsprinzip mit Leistungsvergleichen und Leistungstests verbunden mit entsprechender Förderung kann eine motivierende Rolle für das Lernen spielen. Aus dem Leistungsprinzip kann durch Konkurrenzdruck Leistungsdruck entstehen.

Leistung (Physik)

In der Physik ist die Leistung P (power) allg. definiert als
P = \frac.
Die erste Ableitung (Differenziation) der Arbeit W (work) nach der Zeit t (time) ergibt die Leistung. Für lineare Zusammenhänge lässt sich vereinfachen:
P = \frac. Typischerweise wird die Leistung angegeben in Nm/s = J/s = W (Watt). Ein Beispiel:
:Heben wir einen Kasten Sprudel vom Boden auf die 1 m hohe Ladentheke, so ist zunächst die Arbeit W bei einem angenommenen Gewicht von 10 kg stets etwa 100 Nm = 100 J (Joule), unabhängig von der Zeit, die wir dafür benötigen. Dagegen ist die Leistung bspw. im Falle einer "Hubzeit" von 1 s gleich 100 W (Watt), im Falle einer benötigten Zeit von 0,2 s hingegen bereits 500 W. Gegenbeispiel: :Tragen wir hingegen denselben Kasten Sprudel vom Auto bis zur Haustüre, so ist folgende Rechnung falsch: ::Wir verrichten Arbeit in Höhe von "Kraft x Weg" mit F als Kraft sowie s als zurückgelegte Strecke. :Hier wurde nicht berücksichtigt, daß der Richtungsvektor der Kraft parallel zum Richtungsvektor des Weges sein muß. Eine Berechnung der hier verrichteten Arbeit und demzufolge auch der Leistung ist nur über die Berechnung der physiologischen Haltearbeit, die verrichtet wird, möglich. Tatsächlich wird nämlich beim Halten eines Gegenstandes physikalisch definierte Arbeit geleistet, indem die Muskulatur in schneller Folge angespannt und wieder leicht entspannt wird. Die Berechnung ist allerdings sehr komplex und aufwendig, daher ist dieses Beispiel zur Erläuterung der Begriffe Arbeit und Leistung im physikalischen Sinne nicht geeignet.

Der Leistungsbegriff im Sport

Im Sport findet der Leistungsbegriff zunächst in einem sehr weiten Sinne Anwendung: Als höhere Leistung gelten u.a. größere Geschwindigkeiten, größere Höhen und Weiten in den Sprung- und Wurfdisziplinen, aber auch höhere Punktzahlen bei technischen Sportarten, bei denen nicht nur die Schwierigkeitsgrade sondern auch der „künstlerische Ausdruck“ bewertet werden. In den Ausdauer-Sportarten, aber beispielsweise auch in den Sprint-Disziplinen des Radsports wird der Begriff auch in seinem engeren, physikalischen Sinne angewandt. In einigen Sportarten, beispielsweise im Rudern, besonders aber im Radsport korreliert die vom Sportler zu erbringende, physiologische Leistung (Energieumsatz pro Zeiteinheit) besonders eng mit der effektiv messbaren physikalischen Leistung. Infolgedessen sind in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Leistungstests und Verfahren der Leistungsdiagnostik entwickelt worden, die in erster Linie auf Fahrradergometern bzw. der Rolle, aber auch auf Laufbändern durchgeführt werden. Die hier erbrachte physikalische Leistung wird dabei ins Verhältnis zu verschiedenen anderen Parametern wie Sauerstoff-Aufnahme, Herzfrequenz, Atem-Volumen, gepumptes Blutvolumen/Zeiteinheit, Laktat-Konzentration usw. gesetzt. Von der Leistungsdiagnostik ausgehend werden umfangreiche Anregungen zur Trainingsgestaltung entwickelt. Demgegenüber wird von kritischen Vertretern der Trainingslehre und Sportwissenschaft eingewandt, daß es hierbei zu einer Überbetonung der physikalischen Aspekte der Leistungserbringung kommt. Während weitere i.w.S. leistungsbestimmende Faktoren wie Erholungsfähigkeit, Laktatabbau u. dergl. durchaus einbezogen werden können, bleiben wesentliche Aspekte wie Willenskraft, „Tagesform“ usw. außen vor.

Leistung (Erfüllung)

Das Erbringen eines Versprechens und seine Erfüllung, s. hierzu Leistung (Erfüllung)!

Leistung (Recht)


- die ziel- und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens

Leistung (Rechnungswesen)


- Ertrag eines wirtschaftlichen Leistungsprozesses (Erlös +/- Bestandsveränderung), sowie Kosten- und Leistungsrechnung, bewertete sachzielbezogene ordentliche Gütererstellung eines Unternehmens in einer Periode

Leistung (Nachrichtentechnik)


- Verkehrswert in der Verkehrstheorie

Leistung (Verwaltung)


- Dienstleistungsverwaltung

Siehe auch


- Dienstleistung
- Leistungsgesellschaft Kategorie:Tätigkeit Kategorie:Wertvorstellung

Position

Der Begriff Position (lateinisch positio - Stellung, Lage) wird in verschiedenen Zusammenhängen gebraucht:
- Man versteht bei einer Person oder einem Gegenstandes darunter die Stelle, an der sich die Person bzw. der Gegenstand befindet.
- Im Alltag werden Positionen meist durch Bezugnahme auf lokale Gegebenheiten angegeben (z.B. "auf dem Gipfel der Zugspitze" oder "Ecke Theresienstraße/Arcisstraße").
- Eine andere Möglichkeit ist die Angabe von Koordinaten (z.B. "48 Grad nördliche Breite, 15 Grad östliche Länge"). Oft wird auch eine Kombination verwendet, indem ein Koordinatensystem an lokalen Gegebenheiten festgemacht wird (z.B. "zehn Kilometer nordwestlich von Nürnberg"). :Genauere Positionsangaben sind in der Luftfahrt und Nautik erforderlich. Hier wird die geografische Breite und Länge auf Bogenminuten, Sechzigstel Grad, angegeben, z.B. Zugspitze Lat = 47° 25' N, Lon = 10° 59' E oder Ost. :
- Bogenminuten werden in der Nautik und Luftfahrt nicht in Sekunden, sondern dezimal weiter unterteilt. :
- Gemäß DIN 13.312, gültig für Luft- und Seefahrt, wird die geografische Breite mit Lat oder älter auch φ abgekürzt, die geografische Länge mit Lon oder λ. B und L bezeichnen geodätische Koordinaten und sind daher nicht normgemäß. :
- Eine Breitenminute entspricht auf der Erdoberfläche einer Strecke von 1,852 km. :
- Die Strecke, die einer Längenminute entspricht, beträgt zwar am Äquator ebenfalls 1,852 km, nimmt aber zum Pol hin bis auf Null ab. Sie ist also breitenabhängig. Innerhalb Europas liegt die Strecke zwischen 1 km und 1,5 km. :Im Vermessungswesen sind cm-Genauigkeiten gefragt - daher genügt die Angabe von Bogensekunden nicht (1" = 31 bzw. ~20 m). Meistens wird die Lage der Festpunkte auf mm als Gauß-Krüger-Koordinaten angegeben. :Siehe auch: GPS, Geodäsie, Navigation
- In der Soziologie wurde der Begriff von Ralph Linton eingeführt und ist für die Rollentheorie wichtig geworden. Auf die Gesellschaft bezogen wird "Position" auch im übertragenen Sinn für die vertretene Meinung oder für den beruflichen oder organisationsbezogenen Status einer Person gebraucht.
- In der Philosophie wird unter Position ein Standpunkt oder eine grundsätzliche Auffassung verstanden.
- Mannschaftssportarten werden in der Regel nicht von Mannschaften betrieben, die aus Mannschaftssportler mit ein und der selben Aufgabe bestehen, sondern man unterscheidet die verschiedenen Aufgaben der Spieler nach Spielerposition. So gibt es im Fußball in jedem Team einen Torwart sowie mehrere Verteidiger, Mittelfeldspieler und Stürmer. Teilweise sind für spezielle Positionen spezielle Regeln maßgebend, so darf ein Torwart in Strafraum der Ball mit den Händen berühren.
- Beim Verkauf von Waren ist die Position ein Teil der Rechnung. Kategorie:Abstraktum ja:体位 simple:Position

Regelwerk

Ein Regelwerk ist eine Sammlung von Regeln. Dieses kann sich z.B. auf Spiele, technische Vorgänge oder Sportwettkämpfe beziehen. Regelwerke sollten in sich möglichst konsistent und unmissverständlich formuliert sein.

Spiele

Das Regelwerk eines Spiels definiert die Anzahl der Teilnehmer, die gültigen Handlungen, den Ablauf und ggf. die Siegbedingungen. Das Regelwerk sollte schriftlich fixiert und allen Beteiligten gleichermassen bekannt sein. Im Einvernehmen können dann auch einzelne Regelpunkte verändert werden, sodass sogar ein neues Spiel entstehen kann. Diese Definition gilt auch für Sportwettkämpfe.

Technik

In der Technik findet sich eine Vielzahl von Regelwerken. Ein Beispiel sind die vielfälltig vom deutschen Institut für Normung DIN oder der Internationalen Organisation für Normung geprägten Standards. Außerdem werden für die Konstruktion von Bauelementen verschiedene Regelwerke eingesetzt. Diese stellen z.B. eine Vereinheitlichung für die Auslegung von Bauteilen dar (siehe auch Standard). weitere Beispiele für Regelwerke sind:
- das Straßenverkehrsgesetz
- Technische Anleitung Siedlungsabfall (Umwelttechnik)
- Bibliothekarische Regelwerke

Weblinks

[http://www.din.de/ Deutsches Institut für Normung ]

Siehe auch


- Ontologie Kategorie:Spiel Kategorie:Sport Kategorie:Technik

Norm

Eine Norm ist
- allgemeine Bedeutung: eine als verbindlich anerkannte Regel oder Richtschnur, Leitfaden;
- der Sinn eines Normsatzes;
- ein von einer Normungsorganisation geschaffener Standard, siehe auch Normung;
- Recht: eine Rechtsnorm als eine gesetzliche Vorschrift (Gesetz, Verordnung, Richtlinie, Satzung);
- Mathematik (siehe auch Normalisierung (Mathematik)):
  - Vektornorm: eine Verallgemeinerung der Begriffe Absolutbetrag einer Zahl und Länge eines Vektors für Elemente beliebiger Vektorräume: normierter Raum;
  - Körpernorm: in der Algebra eine kanonische multiplikative Abbildung aus einem Erweiterungskörper in den zugehörigen Grundkörper, siehe Norm (Körpererweiterung);
- Soziologie: eine Werteordnung innerhalb einer Gesellschaft (Gesellschaftliche Norm)
- in einer Planwirtschaft zu leistende Arbeit, siehe Arbeitsnorm;
  - in der Planwirtschaft der DDR eine Kennziffer, siehe Normativ (DDR). Kategorie:Nachricht

Staat

Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.

Völkerrecht

Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein. Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden". Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein. Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".

Völkerrechtliche Anerkennung

Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben. Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet. Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.

Anzahl

Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.

Literatur


- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer:
[http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.

Siehe auch


- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität Kategorie:Politische Geographie ! ja:国家 simple:State


Textbaustein

Ein Textbaustein ist ein vorgefertigter Text, der in einen anderen Text eingefügt wird. Innerhalb eines Office-Programms kann er mittels einer Kurzbezeichnung aufgerufen werden. Des Weiteren existieren spezielle Programme, die Textbausteine verwalten und systemweit zur Verfügung stellen. Textbausteine sparen die wiederholte Eingabe gleichartiger Sätze. ---- Für Textbausteine in der Wikipedia siehe Wikipedia:Textbausteine. Kategorie:Benutzerschnittstelle

Baunebengewerbe

Das Baunebengewerbe (auch Ausbaugewerbe) ist Teil des Wirtschaftsbereichs Baugewerbe. Es umfasst Bautätigkeiten, die einen Rohbau gebrauchsfähig fertigstellen, daher ist es im Gegensatz zum Bauhauptgewerbe das sich mit Baukonzernen und -unternehmen beschäftigt, hauptsächlich handwerklich orientiert. Neben der Zuarbeit zum Bauhauptgewerbe liegt die Aufgabe des Baunebengewerbes auch in der Endfertigstellung von Bauten und deren Funktionalität. Zum Baunebengewerbe zählen zum Beispiel Handwerksberufe wie Tischler, Fliesenleger, Elektro-Installateure, Dachdecker, Klempner, Steinmetze, Stukkateure, Glaser und Bodenleger. Kategorie:Bauwesen

Angebot

Der Begriff Angebot bezeichnet
- in der Volkswirtschaftslehre die Gesamtheit aller in einem bestimmten Markt zum Verkauf stehenden Güter, siehe Angebot (Volkswirtschaftslehre),
- im Einzelhandel die Marketing-Maßnahme, Güter zeitlich begrenzt zu besonderen Konditionen zum Verkauf zu stellen, siehe Sonderangebot,
- in der Betriebswirtschaftslehre die einseitig bindende Zusammenstellung von Gütern und Preisen, welche im gemäß § 145 BGB als Willenserklärung des Anbietenden zum Vertragsabschluss zu verstehen ist, siehe Kostenvoranschlag, Angebot (Willenserklärung).

Kategorie:Bauwesen

Kategorie für Artikel, die das Bauwesen betreffen, also alles über die Branche, übliche Handlungen und Regelungen. Verwandte Kategorien sind:
- :Kategorie:Bauausführung für Technologien und Prozesse bei der Herstellung von Bauwerken
- :Kategorie:Baukonstruktion für Konstruktionen und Bauteile von Bauwerken Kategorie:Architektur und Bauwesen

Lestiac-sur-Garonne

Lestiac-sur-Garonne to miejscowość i gmina we Francji, w regionie Akwitania, w departamencie Gironde. Według danych na rok 1990 gminę zamieszkiwały 594 osoby, a gęstość zaludnienia wynosiła 199 osób/km² (wśród 2290 gmin Akwitanii Lestiac-sur-Garonne plasuje się na 649. miejscu pod względem liczby ludności, natomiast pod względem powierzchni na miejscu 1538.).

Linki zewnętrzne


- Źródło danych: [http://www.insee.fr Insee]
- Mapy i zdjęcia satelitarne: [http://kvaleberg.com/extensions/mapsources/index.php?params=44_41_N_0_23_W_region:fr_type:city link do Wiki mapsources]
  - Zdjęcie satelitarne: [http://maps.google.com/maps?ll=44.68333,-0.38333&spn=0.1,0.1&t=k Google maps]
  - Mapa: [http://maps.msn.com/(cgxnej455qpgxeu5vurxtejz)/map.aspx?&lats1=44.68333&lons1=-0.38333&alts1=14®n1=2 MSN World Atlas] Kategoria:Miejscowości FrancjiKategoria:Departament Gironde

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